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Österreich liegt bei der Versorgung mit festen Breitbandanschlüssen mit 23,5 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 25,6 Prozent [lt.
ORF vom 25.11.2010]. Dieser Wert ist für einen zukunftsorientierten Wirtschafts- und Wissensstandort unakzeptabel. Zeitgemäße Kommunikationstechnologie gehört mit zu den Grundelementen heutigen Wirtschaftens und Forschens; Längst ist sie auch Teil des Lebensalltags. Die wachsenden Möglichkeiten des Internets gehen dabei mit steigendem Bandbreitenbedarf einher. Um diesen bereits in der nahen Zukunft noch erfüllen zu können, braucht es auch in Österreich Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen. Nur auf Basis dieser leistungsstarken Infrastruktur werden wir künftig in der Lage sein, im internationalen Wettbewerb weiter eine Rolle zu spielen.
Um rasch auf europäisches Level zu kommen, ist eine Intensivierung des Glasfaserausbaus in Österreich unumgänglich. Unter diesem Gesichtspunkt beschloss die österreichische Bundesregierung im Juli 2009 eine
Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Konkretes Ziel: Neue Wege- und Mitbenutzungsrechte für bereits verlegte, aber brach liegende Infrastruktur. Denn auch das gibt es ungeachtet des schlechten internationalen Abschneidens in Österreich: Im Erdreich und in Kanalschächten verlegte Leerrohre (Ducts) sowie freie Kapazitäten auf schon genutzten Glasfaserstrecken (Dark Fiber).
Andere EU-Länder (Deutschland, Frankreich, Portugal) sind dazu übergegangen, Ducts und Dark Fiber gleichwertig für alle Internet-Anbieter zu öffnen. Infrastrukturunternehmen fungieren als Vermieter ohnehin freier Kapazitäten. Internet-Anbieter investieren somit ihrerseits in die Erschließung eines nationalen Glasfasernetzes. Zusätzlicher Vorteil: Parallelstrukturen werden überflüssig – aufwändige Grabungen, Verkehrsbehinderungen, Baustellenlärm und Schmutz entfallen gänzlich.
In Österreich muss dafür noch die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Infrastrukturunternehmen überwunden werden. Für die gewünschte Mitbenutzung von Leerrohren müssen investitionswillige Internet-Anbieter nach wie vor einen Bescheid der
Telekom-Control-Kommission (TKK) erwirken. Diese Praxis führt zu monatelangen Wartezeiten und verhindert Investitionen.
Bereits im November 2009 hat die TKK aufgrund eines Antrages von Silver Server eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Der
Bescheid D1/09 besagt, dass die im Erdreich verlegten Leerrohre (Ducts) einer Mitnutzungsverpflichtung unterliegen. Auch die Mitnutzungsverpflichtung von Glasfaserstrecken (Dark Fiber) wurde inzwischen seitens der TKK festgestellt. Mit dem
Bescheid D1/10 vom 26.07.2010 wurden 6 Anträge von Silver Sever über die Nutzung von A1 Telekom Austria AG Regelungen betreffend die Mitbenutzung von unbeschalteten Glasfasern positiv entschieden.
Damit hat die Regulierungsbehörde wichtige Grundsatzentscheidungen zur Umsetzung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2009 getroffen.
In der Praxis wird es aber wesentlich sein, dass sich die betroffenen Infrastrukturunternehmen auch tatsächlich an ihre gesetzmäßigen und vom Regulator angeordneten Verpflichtungen halten. Andernfalls wird es weiterer Verfahren bedürfen und der dringend notwendige beschleunigten Ausbau von Breitband über Glasfaserleitungen darunter leiden.
Es empfiehlt sich in Österreich dem Best-Practice-Beispiel anderer EU-Staaten zu folgen. Um international aufzuschließen, sollten sämtliche Ressourcen genutzt werden:
Weitere Information:
TKK: TA muss Glasfaserleitungen öffnen [Futurezone 02.08.2010]
Verschiedene Interpreten [O2 Kolumne Silver 24]
TKG-Novelle brachte kaum Impulse für Breitbandausbau [Presseaussendung 02.12.2009]
Alternative Medizin für Glasfaserschwäche [O2 Kolumne Silver 22]
Silver Server darf Leerrohr der ÖBB nutzen [Futurezone 20.11.2009]
Ende der Regulierungskrise? [O2-Kolumne Silver 20]
Telekomgesetzesnovelle passiert Nationalrat [Futurezone 17.06.2009]
Schweiz legt bei Glasfaser vor [Presseaussendung 03.03.2009]