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Domaincheck! Internet-Adressen einrichten und verwalten.
Juli 2009
Inhalt der Ausgabe
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Oskar Obereder über die angekündigte Novelle zum Telekomgesetz – und eine dadurch zu erwartende neue Dynamik am Markt der Internetanbieter
Noch ist sie nicht beschlossen, aber der vorab zirkulierende Initiativantrag von SPÖ und ÖVP liest sich vielversprechend. Mit der geplanten Novelle zum österreichischen Telekomgesetz (TKG) versucht die Politik nun regulatorische Versäumnisse der letzten Jahre wieder in den Griff zu kriegen. Hauptsächlich wohl deshalb, um endlich auch in Österreich den Ausbau eines Glasfasernetzes zu initiieren. Dass nach Monaten und Jahren des Zuwartens, in denen Österreich in nahezu allen internationalen Breitband-Rankings (Zuwächse, Versorgung ...) in der Tabelle immer weiter nach unten rutschte, nun auf Maßnahmen gesetzt werden soll, die in anderen europäischen Ländern längst erfolgreich zur Anwendung kommen, zeigt zwar einerseits Lernfähigkeit – andererseits bleibt als anhaltender Beigeschmack auch die Frage nach den Gründen für derartige Delays zurück. Warum wurde auf was gewartet?
Fakt ist nämlich: Eine zeitgemäße Kommunikationstechnologie gehört zu den zentralsten Infrastrukturen eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Ebenso wie schon seit Jahren Fakt ist, dass ohne flächendeckendes Glasfasernetz unsere Betriebe, Konzerne oder findige Start-ups bald von den wachsenden Möglichkeiten des Internet abgeschnitten wären. Dass angesichts dieser Fakten in Österreich immer noch die regulatorischen Rahmenbedingungen für einen größeren Auf- und Ausbau dieses Netzes fehlen, lässt dieses Versäumnis absolut unverständlich erscheinen.
ZUGANG ZU LEERROHREN
Nun ist aber die Politik aktiv geworden, und was diese in der TKG-Novelle plant, muss anerkennend als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden! Das betrifft vor allem den vorgesehenen Zugang zu bereits verlegten und größtenteils ungenutzten Leerrohren, im Fachjargon Ducts genannt. Vielerorts sind solche Ducts zum Einblasen von Glasfasern schließlich bereits vorhanden. Die TKG-Novelle sieht nun vor, dass jeder Netzbetreiber jedem Mitbewerber Leitungen oder Kapazitäten davon zur Verfügung stellen muss. Dieses Mietsystem gilt für Ducts wie auch für andere Rohre und Kabelschächte. Es umfasst auch eine Mitbenutzung, denn es ist im Gesamten immer noch sinnvoller, über ein Leerrohr mehrere Glasfasern verschiedener Anbieter zu führen, als dass jeder Anbieter mit viel Baustellenlärm eine eigene Infrastruktur schafft. Handymasten werden schließlich auch von mehreren Mobilfunkern genutzt.
Investitionsfreudigen Internet-Service-Providern wie Silver Serverwar der Zugang zu brachliegenden Ducts bislang nicht möglich. Die Telekom Austria verweigerte etwa derartige Ansinnen kategorisch – und brachte sich, man kann es nicht anders sagen, sicherlich auch um beträchtliche Mieteinnahmen. Gleiches gilt auch für Inhouse-Verkabelungen. Eine Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde darüber ist seit längerem ausständig.
Silver Server hat die Vermietung von Leerrohren übrigens erstmals am 8. Mai 2008 via Presseaussendung [1] vorgeschlagen. Vor gut 14 Monaten also. Auch im Rahmen dieser Kolumne [2] habe ich exakt vor einem Jahr schon einmal auf diese in Deutschland, Frankreich und Portugal praktizierte Möglichkeit hingewiesen. Immer in Verbindung mit der Hoffnung, dass dies den Glasfaserausbau endlich in Gang setzen möge – wovon ich überzeugt bin!
AUSLEGUNGSSPIELRÄUME EINSCHRÄNKEN
Nicht zuletzt deshalb, weil unser eigenes Unternehmen die weiter oben schon bekundete Investitionsfreudigkeit dann auch in diesem Bereich an den Tag legen kann. Der allgemeinen Wirtschaftskrise zum Trotz haben wir auch im ersten Halbjahr 2009 neuerlich Gewinn- und Umsatzwachstum verbucht. Wir haben schon in der Vergangenheit den Glasfaserausbau in Wien intensiviert und in diesem Zusammenhang zuletzt große Businessimmobilien und Gewerbeparks Zug um Zug erschlossen. Parallel dazu haben wir mit nicht unbeträchtlichen Mitteln unser Rechenzentrum im Medienhaus Heiligenstädter Lände ausgebaut und auf den technologischen Letztstand gebracht. Was beweist: An unserer Bereitschaft zu Investitionen bei rechtssicheren regulatorischen Rahmenbedingungen wird der Glasfaserausbau nicht scheitern!
Hier muss ich jedoch wieder auf die TKG-Novelle zurückkommen, die trotz der allgemein positiven Tendenz in entscheidenden Details gefährliche Auslegungsspielräume für die Praxis lässt. Etwa den Umstand, dass Leitungsrechte betreffend Leerrohre vom Vermieter auf „wirtschaftliche Zumutbarkeit“ und „technische Vertretbarkeit“ hin geprüft werden können – mit entsprechenden Fristen, die sich auf zwölf Wochen summieren können. Ganz ehrlich: Das halte ich Kunden gegenüber für unzumutbar. Oder würden Sie drei Monate warten wollen, ehe Ihnen ein Internetanbieter überhaupt erst sagen kann, ob er die gewünschte Leitung überhaupt herstellen kann? Wenn der Gesetzgeber klug ist, räumt er hier weit kürzere Fristen ein – im Sinne des Endkunden, aber auch im Sinne einer Regulierungsbehörde als Schlichtungsstelle. Vorausgesetzt, der zirkulierende Initiativantrag wird überhaupt zur Novelle! Den tatsächlichen Beschluss und die zügige, effiziente Umsetzung hätte sich Österreich jeden- und allenfalls verdient.
[1]„Schnellerer Glasfaserausbau wäre möglich“, Silver Server Presseaussendung vom 08. 05. 2008; www.sil.at/aktuelles/pressemeldungen/detail/artikel/67/99/hash/cf449b794b/
[2] "Neue Glasfaser in alten Rohren“, O2-Kolumne in SILVER Nr. 16, Juli 2008;