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SILVER 29

Oktober 2011

Inhalt der Ausgabe

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„Spiel des Interessenausgleichs“

Der Medien- und Telekomrechtsexperte Dr. Hans Peter Lehofer, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs, über seinen Blog e-comm, unternehmerisches Verhalten, Lobbying und Transparenz.


Interview: Andreas Kump


Herr Lehofer, wie entsteht ein Gesetz in Österreich?

Es gibt das formale Prozedere, wie es in der Verfassung steht, dass ein Gesetzesbeschluss im Nationalrat und kein Widerspruch im Bundesrat erforderlich ist. Spannend ist, was dem Gesetzesbeschluss vorangeht. Am häufigsten ist die Regierungsvorlage. Diese wird im Ministerrat beschlossen. Es gibt nur einstimmige Beschlüsse, es müssen also beide Regierungsparteien einverstanden sein.


Was ist vor der Regierungsvorlage?

Der Ministerialentwurf. Das Ministerium schickt den Entwurf zur Begutachtung aus, holt Stellungnahmen ein und erstellt dann den Ministerratsvortrag. Vor dem Ministerialentwurf sind die Legisten im Ministerium am Werk. Im Telekombereich muss man meist von den Richtlinien der EU ausgehen. Dann gibt es Gespräche mit Interessenvertretern, etwa der Branche oder der Verbraucher. Gelegentlich kommuniziert man Entwurfsteile und fragt nach Meinungen.


Wie sichert man sich da vor zu lauten Einflüsterern ab?

Davor kann man sich nicht wirklich absichern. Man kann nicht alles rechtlich fassen. Es gibt Situationen, wo das Ministerium etwas plant und erst im Kontakt mit Unternehmen merkt, dass sich das technisch nicht umsetzen lässt. Daher ist aus meiner Sicht der Kontakt mit der Branche nicht negativ. Ein Beispiel: Ich habe als Unternehmer ein Produkt, das Wertschöpfung schafft, viele Arbeitnehmer beschäftigt und werde durch bürokratische Vorschriften behindert. Logisch, dass ich einen Termin beim zuständigen Minister anstrebe. Kritisch wird es, wenn man versucht, indirekt oder auf intransparentem Weg Vorteile zu kriegen. Dann kann es sein, dass sich für einen „allfälligen parlamentarischen Untersuchungsausschuss doch einige Fragen stellen könnten“, wie Sie in Ihrem Blog schreiben. Sie beziehen sich dabei auf Aussagen des ehemaligen TA-Managers Rudolf Fischer in einem Interview mit NEWS. Es kann nur im Interesse der Telekom Austria sein, zu klären, was vorgefallen ist. Bedenken habe ich weniger bei offenem Lobbying als bei der im Interview anklingenden eher diffusen und indirekten Einflussnahme auf Personalentscheidungen. Wenn das in Richtung öffentlicher Entscheidungsträger ginge, weil man sich Vorteile nichtsachlicher Natur erwartet, dann wäre es kritisch.

 

Bei Ihren Blogeinträgen nehmen Sie keine wertende oder moralisierende Position ein. Sie schreiben z. B. auch, Einfluss nehmen zu wollen gehöre zum Standardrepertoire unternehmerischen Handelns.

Genau.


Durch die intensive Berichterstattung zu Lobbyismus hat man aber das Gefühl, da müssten die Grenzen neu gezogen werden.

Das Überraschende ist für mich, dass jetzt jeder draufkommt, dass es Lobbyisten gibt. So nach dem Motto: Hochegger? Habe ich nie gekannt. Auch im Telekombereich will natürlich jedes Unternehmen seine Rahmenbedingungen beeinflussen. Ich halte das auch für legitim. Es ist öffentlich, welche Abgeordneten im Forschungsausschuss sitzen. Natürlich kann man nun diesen Abgeordneten ein Fax schicken und sagen, wir hätten einen Vorschlag.


Das nimmt aber die Politik in die Pflicht. Die muss hier Grenzen ziehen.

Das ist tatsächlich weniger ein Problem der Wirtschaft, als der Politik. Politiker sollten ihre Programme, die sie der Wählerschaft „verkauft“ haben, realisieren.


Es kann passieren, dass sich die Politik vor lauter Einflüssen um die angestrebte Lösung bringt. Dass sich etwa beim Breitbandausbau der Eindruck aufdrängt, es wurde etwas beschlossen, was einem großen Energieversorger entgegenkommt, dem Ausbau aber nicht dient.

Solche Dinge sollen vorkommen. Ich habe mal eine Vorlesung zu Rechtspolitik und Gesetzgebung gemacht. Da haben wir das nachgespielt. Wann kommt der Abänderungsantrag? Welche Abgeordneten haben ihn unterschrieben? Was sind die Hintergründe?


Manchmal möchten die Behörden vermutlich gerne weiter springen als die Politik sie lässt.

Politik ist auch ein Spiel des Interessenausgleichs. Als es noch die „Post- und Telegraphenverwaltung“ gab, hat man das besonders gepflegt. Wenn ein Bürgermeister wegen einer Telefonzelle anrief, hat man sie ihm hingestellt, egal ob ertragreich oder nicht. Dafür hat man sich woanders etwas wünschen können. Speziell die Politik erwartet sich oft Sponsoringleistungen. In Österreich ist das durch die Kleinheit des Landes und die engen persönlichen Kontakte schwierig.


In NEWS stand, dass die Telekom Austria um 500.000 Euro Eintrittskarten des Fußballklubs SK Austria Kärnten gekauft hätte. Das Magazin brachte das in Zusammenhang mit dem erfolgten Zuschlag für die Breitbandoffensive des Landes Kärnten. Projektvolumen: 45 Mio. Euro.

Sollte da wirklich ein Zusammenhang sein, wäre das bedenklich.


„Wenn die Ausschreibung so erfolgt wäre wie ursprünglich geplant, hätte die Telekom den Großkunden Bund verloren.“ Auch das eine Aussage Rudolf Fischers im NEWS-Interview. Sie fragen sich in Ihrem Blog nun, „wie es sein kann, dass ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren teilnehmen möchte, die geplanten Ausschreibungsbedingungen kennt“.

Fischer wollte in diesem Interview rechtfertigen, warum Geld für Hochegger ausgegeben wurde. Wenn dabei aber – und so habe ich diese Passage verstanden – auch Einfluss auf Ausschreibungsbedingungen genommen werden sollte, dann widerstrebt das dem Vergaberecht. Vereinfacht gesagt, hat jemand, der bei der Erstellung der Ausschreibung mitgewirkt hat, kein Recht als Bieter aufzutreten.


Sie haben gesagt, dass Sie von der geplanten Lobbyistenerfassung keine Wunder erwarten. Wird sich dennoch etwas ändern?

Ein Register als Allheilmittel – daran glaube ich nicht. Das beste Lobbying-Asset in einem Unternehmen ist oft ein Mitarbeiter, der früher in einem Ministerbüro gearbeitet hat. Der weiß, wie dort gearbeitet wird, kennt alle relevanten Player und wäre nicht unbedingt als Lobbyist registriert.

 

Was würde zu mehr Transparenz führen?

Ohne Offenlegung der Parteienfinanzierung und Erweiterung der Auskunftspflicht in Richtung Informationsfreiheit wird nicht viel weitergehen. Wenn man etwa wüsste, mit wem Ministerialbeamte, die an einem Gesetz gearbeitet haben, in Kontakt standen, würde das die Transparenz deutlich verbessern.

 


Zur Person: Dr. Hans Peter Lehofer, 49, ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs, vorher war er Leiter der Rundfunkbehörde KommAustria und davor Leiter der Rechtsabteilung der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH). Sein privater Blog e-comm behandelt Themen des österreichischen und europäischen Rechts der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste.

blog.lehofer.at

 

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